Prüfungspflicht § 50
Informationen zur Prüfungspflicht gemäß § 50 KoV finden Sie hier.
Den aktuellen Kurzbericht vom September 2024 finden Sie hier.
Gemäß §50 KoV sind die Namen der pönalisierten Netzbetreiber unter der Angabe des Grundes der Pönalisierung auf der Website des Marktgebietsverantwortlichen zu veröffentlichen.
Innerhalb der Prüfungspflicht wurden 2024 die folgenden Netzbetreiber pönalisiert:
- Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH (Nichtvorlage, bzw. nicht ausreichende Prüfung und Vorlage der Ergebnisse)
- Stadtwerke Buchholz in der Nordheide GmbH (Nichtvorlage, bzw. nicht ausreichende Prüfung und Vorlage der Ergebnisse)
- Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH (Nichtvorlage, bzw. nicht ausreichende Prüfung und Vorlage der Ergebnisse)
- e.wa riss Netze GmbH (Nicht erfolgte Umsetzung der vom MGV geforderten Maßnahmen innerhalb der Implementierungsfrist gemäß §50 KoV 2023)
Innerhalb der Prüfungspflicht wurde 2023 der Netzbetreiber Stadtwerke Ochtrup (Grund: keine Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung gemäß §50 KOV 2022) pönalisiert.
Innerhalb der prüfungspflichtig wurde 2022 der Netzbetreiber Stadtwerke Meiningen GmbH (Grund: keine Rückmeldung innerhalb der Überprüfungsfrist) pönalisiert.
Innerhalb der Prüfungspflicht wurde 2021 der Netzbetreiber Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH (Grund: keine Rückmeldung innerhalb der Überprüfungsfrist) pönalisiert.
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