Gemäß § 15 Ziff. 1 der Geschäftsbedingungen über den Einsatz externer Regelenergie der Trading Hub Europe GmbH (im Folgenden: „Geschäftsbedingungen Regelenergie“) informieren wir über die Änderungen der Geschäftsbedingungen Regelenergie gültig für den Leistungszeitraum ab 1. Oktober 2024.
Wir haben das Dokumente hier für Sie veröffentlicht:
Geschäftsbedingungen Regelenergie
Die Änderungen umfassen im Einzelnen die folgenden Punkte:
Die Verweise auf das Regelenergieprodukt „Flexibility Services“ wurden redaktionell gestrichen. Daneben wurde in § 6 Ziffer 3 der Geschäftsbedingungen Regelenergie klargestellt, dass die Produkte SCB und LTO nunmehr anhand ihres Leistungspreises gereiht werden.
Wir weisen auf das Sonderkündigungsrecht und die Zustimmungsfiktion gemäß § 15 Ziff. 2 der Geschäftsbedingungen Regelenergie hin. Danach kann der Regelenergieanbieter etwaige von der Änderung der Geschäftsbedingungen Regelenergie oder ihrer Anlagen betroffene Verträge über Regelenergieprodukte im Wege eines Sonderkündigungsrechts innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung der Geschäftsbedingungen Regelenergie oder ihrer Anlagen schriftlich kündigen. Macht der Anbieter von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Zustimmung des Anbieters zu der Änderung der Geschäftsbedingungen Regelenergie oder ihrer Anlagen als erteilt.