Bilanzkreisverantwortliche


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Kapazitätsrückkauf

Anpassungen der Registrierungsbedingungen und AGB des Kapazitätsrückkaufs (gültig ab 01. Oktober 2024)

Wir möchten darüber informieren, dass wegen des Beschlusses der Bundesnetzagentur in Sachen Anerkennung marktbasierter Instrumente zur Kapazitätserhöhung („ANIKA“, Az.: BK7-23-043) vom 21.03.2024 sowohl die Registrierungsbedingungen als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kapazitätsrückkaufs bei Trading Hub Europe GmbH (THE) angepasst wurden. Diese Änderungen treten zum 01. Oktober 2024 in Kraft.

Die Änderungen der Registrierungsbedingungen betreffen ausschließlich redaktionelle Anpassungen. Wir weisen darauf hin, dass eine erneute Registrierung gemäß § 7 Ziffer 1 Satz 2 nicht verlangt wird. Dennoch bitten wir Sie höflichst, Ihre Zustimmung zu den neuen Registrierungsbedingungen innerhalb von zwei Wochen per E-Mail an uns zu übermitteln, falls Sie bereits als Transportkunde registriert sind.

Des Weiteren haben wir die AGB des Kapazitätsrückkaufs angepasst. Eine wesentliche Änderung betrifft die physische Erfüllung des Kapazitätsrückkaufs. Diese kann nicht nur, wie bisher, durch die Senkung der Einspeisenominierung in der Upstream-Engpasszone erbracht werden, sondern nun auch durch eine Erhöhung der Nominierung von gebuchten, aber nicht vollständig nominierten, Ausspeisekapazitäten in der Upstream-Engpasszone.

Die Einzelheiten können Sie den aktualisierten Fassungen entnehmen, die Sie auf unserer Webseite finden: https://www.tradinghub.eu/de-de/Download/Downloadcenter-THE#634150-kapazittsrckkauf

Für ein besseres Verständnis des Kapazitätsrückkaufs und der Marktbasierten Instrumente (MBI) haben wir zudem die Prozessbeschreibung überarbeitet, die Ihnen ab sofort zur Verfügung steht. Eine englische Version der Prozessbeschreibung wird in einigen Wochen ebenfalls in unserem Download-Center verfügbar sein.