Berlin/Ratingen, 1. August 2022 Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Post, Telekommunikation und Eisenbahnen (BNetzA) hat das von der Trading Hub Europe GmbH (THE) erarbeitete Konzept für die Methodik der Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) genehmigt. Die erstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage wird zum 1. Oktober 2022 erfolgen.
Das entsprechende Genehmigungsverfahren wurde am 30. Mai 2022 auf Antrag der THE eingeleitet. Marktteilnehmer hatten bis zum 14. Juni 2022 die Möglichkeit entsprechende Stellungnahmen an die BNetzA zu übermitteln. Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen hat THE Anpassungen am initialen Konzept vorgenommen und einen entsprechenden Änderungsantrag an die BNetzA übermittelt.
„Das nun genehmigte Konzept sieht insbesondere vor, dass die Umlageperiode grundsätzlich sechs Monate betragen wird. Davon ausgenommen ist die erste und letzte Periode, für die eine dreimonatige Periode angesetzt wird. Zudem werden wir keinen Liquiditätspuffer ansetzen“, erläutert Dr. Thomas Becker, Geschäftsführer der THE.
Die ab dem 1. Oktober 2022 gültige Gasspeicherumlage wird spätestens sechs Wochen vor Beginn der Umlageperiode veröffentlicht.
Der Beschluss der BNetzA findet sich hier.