Bilanzkreisverantwortliche


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Gaspreisanpassungsverordnung

Aktuelle Informationen

Die Verordnung der Bundesregierung nach §26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung) ist am 9. August 2022 in Kraft getreten. Gemäß der Verordnung haben die von einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der Mehrkosten der Ersatzbeschaffungen, sofern die Gasbezugsverträge vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sind. Ausgleichsansprüche für die betroffenen Mehrkosten bestehen erst ab dem 1. Oktober 2022. Der Ausgleichsanspruch richtet sich gemäß der Verordnung gegen den MGV.

Entsprechende Ausgleichsansprüche müssen innerhalb von 4 Werktagen nach Inkrafttreten der Verordnung an den MGV gesendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hat THE keine detaillierte Kenntnis darüber, welche Unternehmen potenziell einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben bzw. welche Mehrkosten entsprechend gemeldet werden. Weitergehende Informationen zur Geltendmachung von eventuellen Ansprüchen (u.a. ein Merkblatt und Erhebungsbögen) sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Gemäß Gaspreisanpassungsverordnung ist der MGV berechtigt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahlung des Ausgleichs entstehen, auf die Bilanzkreisverantwortlichen im Marktgebiet als Gasbeschaffungsumlage umzulegen. Die Veröffentlichung der ab dem 1. Oktober 2022 gültigen Gasbeschaffungsumlage erfolgt am 15. August 2022.