Bilanzkreisverantwortliche


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Veröffentlichung des Gasspeicherumlagekontos

Zum 30.04.2022 ist das Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen durch Einfügung des Teils 3a in die EnWG-Novelle in Kraft getreten. Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit wurde eine Maßnahmen Kombination aus Füllstandsvorgaben sowie auf marktbasierte Maßnahmen wie beispielsweise die Ausschreibung von strategischen Optionen eingeführt.

Die Kosten und Erlöse, die im Zuge der Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben anfallen, werden hier veröffentlicht.

Die monatlichen Saldi des Umlagekontos werden dabei zunächst auf vorläufiger Basis veröffentlicht (Status: "vorläufig"). Bitte beachten Sie, dass die Daten der vorläufigen Veröffentlichung Änderungen unterliegen können.

Der Saldo des Umlagekontos ermittelt sich aus allen buchhalterisch erfassten vorgenannten Erlösen und Aufwendungen.

Bitte beachten sie bei der Veröffentlichung des finalen Gasspeicherumlagekontostandes, dass Abrechnungen, die Ihren Ursprung in früheren Leistungszeiträumen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, nachträglich Änderungen des veröffentlichten Kontostandes bedingen können.

Gasspeicherumlagekonto